Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 26 Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen

ZPO § 26 Dinglicher Gerichtsstand für persönliche Klagen

[ Auszug: In dem dinglichen Gerichtsstand können persönliche Klagen, die gegen den Eigentümer oder Besitzer einer unbeweglichen Sache als solche gerichtet werden, sowie ... ]